Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 01.08.2012)

  Mobile Beratung - Monika Braun, 99817 Eisenach
– Reisevermittlung, Kurse und Honorarleistungen -
               (nachfolgend
MB genannt)


1. Abschluss eines Reise-, Kurs- bzw. Honorarvertrages
1.1. Für Reisen (Flug/Hotel/Transfer usw.) über www.freundlich-reisen.etdn.biz (ETDN) ist MB lediglich als Vermittler tätig. Für fremde Leistungen sind somit die AGB`s der jeweiligen Veranstalter / Anbieter geltend. Bei gelten auch die jeweiligen Tagespreise der Anbieter.
Die Anmeldung zu einer Reise kann mündlich, fernmündlich, schriftlich auf einem Anmeldeformular oder per Internet (formlos) vorgenommen werden. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sowie als Selbstbucher unter www.freundlich-reisen.etdn.biz.
Sonderwünsche für die Reisen können nur durch den jeweiligen Fremdanbieter schriftlich bestätigt werden.
Durch
MB werden dem Kunden nur Kurse - die selbst angeboten werden - bzw. Honorar-leistungen nach einem jeweiligen schriftlichen Leistungsangebot bestätigt.
1.2. Ein Vertrag über das Leistungsangebot (Kurse / Honorare) von
MB kommt auf der Grundlage eines Angebotes zustande, wenn der Kunde / Kursteilnehmer die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung einer Anzahlung geschehen.
1.3. Jeder Anmelder haftet gegenüber
MB gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Person/en.

2. Zahlungsbedingungen
2.1. Mit Vertragsabschluss für die Reisen über www.freundlich-reisen.etdn.biz gelten die AGB´s bzw. Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter / Anbieter.
2.2. Mit Vertragsabschluss eines Kurses bzw. einer Honorarleistung durch
MB wird durch den Kunden / Kursteilnehmer eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Preises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Kurs- bzw. Leistungsantritt beglichen sein. Die Kursteilnahme- bzw. Leistungsbestätigungen werden nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages durch MB unverzüglich versandt.

3. Leistungen
3.1. Die Leistungsbeschreibungen der Fremdanbieter bei Reisevermittlung bzw. -buchungen (
www.freundlich-reisen.etdn.biz) sind nur über den jeweiligen Anbieter abzufordern und gültig. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen bzw. der Internetausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebeschreibungen.
3.2. Welche Leistungen mit
MB vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen des jeweiligen Angebotes bzw. der Internetausschreibung und den Angaben der Leistungs- bzw. Kursbestätigung.
3.3. Die in der Leistungs- bzw. Kursbeschreibung enthaltenen Angaben sind
MB bindend. MB behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die der Kunde bzw. Kursteilnehmer vor Buchung informiert wird.

3.4. Die Angaben in der mit der jeweiligen Leistungsbestätigung verschickten Informationen zu den jeweiligen Angeboten sind von MB nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Leistungen ändern können, kann für eine ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen des Reisepreises bei Buchungen über Fremdanbieter obliegen nur dem jeweiligen Anbieter. Es gelten deren AGB`s!
4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungspreise (z.B. durch nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl) von
MB, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch MB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
MB ist verpflichtet, den Kunden / Kursteilnehmer über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird MB dem Kunden / Kursteilnehmer einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3. Preisänderungen durch die Fremdanbieter sind durch
MB nicht beeinflussbar.
4.4. Im Fall einer Preisänderung der durch
MB angebotenen Kurse bzw. Honorarleistungen werden diese dem Kunden / Kursteilnehmer unverzüglich zur Kenntnis gegeben. Preiserhöhungen oder Änderungen einer wesentlichen Leistung ab dem 20. Tag vor Antritt / Leistungsempfang sind nicht zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Leistungsänderung einer Leistung durch
MB ist der Kunde / Kursteilnehmer berechtigt, bis 20 Tage vor Inanspruchnahme von seinem Teilnahme-/Honorarvertrag zurückzutreten.
Dieser Rücktritt bezieht sich nicht auf die Leistungen der Fremdanbieter (z.B. Reiseveran-stalter)

5. Rücktritt durch den Reisenden, den Kunden / Kursteilnehmer (Umbuchungen / Ersatzpersonen)
5.1. Für den Reiserücktritt / Stornierung / Umbuchung / Änderungen bei Fremdanbietern gelten deren AGB’s. Dies gilt auch für etwaige Reiserücktrittskostenversicherungen.
5.2. Der Kunde / Kursteilnehmer kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück-treten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
MB. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber MB erklärt werden.
5.3. Tritt der Kunde / Kursteilnehmer vom Leistungs- / Honorarvertrag zurück bzw. tritt den Kurs nicht an / nimmt die Leistung nicht in Anspruch, so kann
MB für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche Aufwendungen bzw. mögliche anderweitige Verwendungen zu Berücksichtigen.
MB kann dies unter der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Leistungs-/Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschalieren.
Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
Bis 30. Tag vor Antritt 20 % des Leistungs-/Kurspreises
ab 29. bis 22. Tag vor Antritt 25 % des Leistungs-/Kurspreises
ab 21. bis 15. Tag vor Antritt 40 % des Leistungs-/Kurspreises
ab 14. bis 7. Tag vor Antritt 60 % des Leistungs-/Kurspreises
ab 6. Tag bis am Tag des Antritts 90 % des Leistungs-/Kurspreises
Darüber hinaus kann
MB vom Kunden / Kursteilnehmer im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Kunden / Kursteilnehmer bleibt es unbenommen, MB nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.4. Für Abänderungen werden durch
MB keine Gebühren erhoben. Für Änderungen hinsichtlich des Kurstermins bzw. des Termins der Honorarleistung werden mindestens 25 € pro Kunde / Kursteilnehmer berechnet. Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Änderungen, die später als 45 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung / Beginn des Kurses erfolgen, können nur nach Rücktritt gem. 5.3. und gleich-zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Änderungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Verlängerungen der Leistungen sind auf Anfrage möglich und zählen ggf. nicht als Änderung.
5.5. Bis zum Kursbeginn bzw. Leistungsempfang kann der Kunde / Kursteilnehmer ver-langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Leistungsvertrag eintritt und an dem Kurs teilnimmt bzw. die Leistung in Anspruch nimmt. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden / Kursteilnehmers.
MB kann der Teilnahme des Dritten jedoch widersprechen, wenn dieser den Erfordernissen nicht genügt.

6. Rücktritt und Kündigung durch MB
MB kann in folgenden Fällen vom Honorar- bzw. Kursvertrag zurücktreten oder kurz nach Beginn kündigen:

6.1. Wenn
MB vor Kurs- bzw. Leistungsbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden / Kursteilnehmers liegenden Gründen, die nachhaltige Störung befürchten lassen, erhält. Hierbei gelten die Vereinbarungen Abs. 5.
6.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde / Kursteilnehmer die Durchführung ungeachtet einer Ermahnung / Abmahnung durch
MB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht-fertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde / Kursteilnehmer den besonderen Anforderungen eines Leistungsangebotes / Kurses (lt. Ausschreibung) hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt MB, so behält sie den Anspruch auf den Honorar- bzw. Kurspreis sofern kein Ersatzteilnehmer / -kunde eingesetzt werden kann. Hierbei gelten die Vereinbarungen Abs. 5.

6.3. Bis 4 Wochen vor Kurs- bzw. Leistungsbeginn: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in der jeweiligen Aus-schreibung / Leistungsbeschreibung hingewiesen wird. In jedem Fall ist MB verpflichtet, den Kunden / Kursteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurch-führung hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Kunde / Kursteilnehmer erhält hierbei den eingezahlten Kurspreis / Honorarpreis zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden / Kurs-teilnehmers sind ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat MB den Kunden / Kursteil-nehmer davon zu unterrichten. Ebenso, wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für MB deshalb nicht zumutbar ist, weil das Anmeldeaufkommen so gering ist, dass für MB im Falle der Durchführung die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Grenze bedeuten würde. Wird dem Kunden / Kursteilnehmer aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der den gezahlten Kurspreis / Honorarpreis unverzüglich zurück.


7. Aufhebung des Vertrages mit MB wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1. Wird der Kurs bzw. die Honorarleistung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MB als auch der Kunde / Kursteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann
MB für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung (Ausland) sind vom Kunden / Kursteilnehmer über die jeweiligen Reiseanbieter selbst zu tragen bzw. ein Rücktransport mit Hilfe von
MB zu organisieren. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden / Kursteilnehmers.

8. Haftung
8.1. MB haftet nicht für Leistungen der jeweiligen Reiseveranstalter (Fremdanbieter).
8.2.
MB arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis und haftet nur für eine gewissenhafte ordnungsgemäße Leistungs- / Kursvorbereitung sowie Leistungserbringung eigener Angebote bzw. von ihr ausgewählter Leistungsträger lt. deren vorliegendem Angebot bzw. Leistungsbeschreibung. Für die Richtigkeit entsprechender Leistungsbeschreibungen bzw. den Programmablauf der Fremdanbieter übernimmt der jeweilige Leistungserbringer die Verantwortung und Haftung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des jeweiligen Unternehmens. Auf etwaige „Fremdleistungen“ wird in der Leistungsbeschreibung von MB ausdrücklich hingewiesen.
8.3. Bei Reisen (z.B. mit Linienflug) bedeutet dies insbesondere, dass die Ansprüche gegen den jeweiligen Veranstalter / Anbieter geltend gemacht werden müssen und nach AGB bzw. nach dem „Warschauer Abkommen“ geregelt sind. Hierzu können keine Ansprüche gegen
MB geltend gemacht werden.

9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von MB für Schäden, die nicht durch MB vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden/wurden sind ausgeschlossen.
9.2.
MB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und nicht Bestandteil des Kurses bzw. der Honorarleistung sind. Insbesondere nicht für sämtliche private Aktivitäten (u.a. Wassersport, Bergsteigen usw.) bzw. in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung beschrieben sind oder an solchen, an denen fakultativ teilgenommen wird. Diese werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Kunde / Kursteilnehmer einen gesonderten Vertrag abschließt. Dies gilt auch für den Fall, dass MB an diesen Aktivitäten als (Reise-)Begleitung teilnimmt. MB haftet nicht für Angaben in Prospekten von fremden Leistungsanbietern / Hotels u.ä..
9.3. Ein Schadensanspruch gegen
MB ist insoweit beschränkt, die nur ihre wirklichen Leistungen (lt. Angebot) betreffen.
Evtl. weiter Ansprüche können nur bei dem jeweiligen Leistungserbringer geltend gemacht werden.


10. Mitwirkungspflicht
10.1. Der Kunde / Kursteilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2. Der Kunde / Kursteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
MB oder dem jeweiligen Verantwortlichen (Fremdanbieter) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fremdanbieter sind nicht berechtigt, Aussagen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber MB zu machen. Gegebenenfalls ist MB über Beanstandungen zu verständigen.
10.3. Unterlässt der Kunde / Kursteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen, die durch Fremdanbieter erbracht wurden oder erbracht werden sollten, sind lt. deren AGB’s geltend
zu machen.
11.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Kurses oder der Honorar-vereinbarung hat der Kunde / Kursteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorge-sehener Beendigung des Kurses / der Leistung gegenüber
MB geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / Kursteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Im eigenen Interesse des Kunden / Kursteilnehmers sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen und verjährt nach zwei Jahren.
11.3. Bei Reisen: Ansprüche verjähren lt. BGB nach zwei Jahren (sind beim Reiseveranstalter bzw. Fremdanbieter geltend zu machen)


12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Der Kunde / Kursteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vor-schriften entstehen, gehen zu seinen Lasten. Der Kunde / Kursteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
12.2. Der Kunde / Kursteilnehmer sollte sich über sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prohylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat einholen.


13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Kurs- bzw. Honorarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Kurs- bzw. Honorarvertrages zur Folge.

14. Sonstiges
14.1. Die Angaben zu den körperlichen bzw. gesundheitlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen von MB, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind.
14.2. Die allgemeine Reise (Flug/Hotel/Transfer) wird je nach Angebot und Buchungs-bestätigung durchgeführt. Ggf. werden Transfers von örtlichen Leistungserbringern durch-geführt. Erhalten Sie bzgl. der allgemeinen Reisedaten vom Reiseveranstalter eine Mitteilung über evtl. Änderungen (Flugzeiten u.ä.) informieren Sie bitte
MB umgehend, damit nach Bedarf gehandelt werden kann.
14.3. Im allgemeinen Reisepreis (Flugreise) ist Gepäck von bis 20 kg sowie ein Handgepäckstück bis 6 kg pro Person enthalten.
Achtung: Übergepäck kann ca. 10 € / Kilo kosten!
Bitte geben Sie bei der Reiseanmeldung Sonder- /Übergepäck an. Die Mitnahme ist gegen Gebühr möglich.


15. Gerichtsstand
15.1. Der Kunde / Kursteilnehmer kann MB nur am Geschäftssitz verklagen. Gerichtsstand ist Eisenach.
15.2. Für Klagen von
MB gegen den Kunden / Kursteilnehmer ist der jeweilige Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage handelt sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand von MB maßgebend.


16. Reisevermittler, Kurs- und Honorarleistungsanbieter

Mobile Beratung
Monika Braun
Lutherstr.38
99817 Eisenach
urlaub-und-natur@gmx.de Tel. +49 (0)36 91 – 24 59 006